Die
Veranstalter haben Gesamt-, Divisions-
und Klassenwertungen zu erstellen.
Die Wertung erfolgt auf Grund der
jeweiligen Klassements der Veranstaltungen,
nach folgendem Punkteschema:
1.
Platz - 20 Punkte
9.
Platz - 7 Punkte
2.
Platz - 18 Punkte
10.
Platz - 6 Punkte
3.
Platz - 16 Punkte
11.
Platz - 5 Puntke
4.
Platz - 14 Punkte
12.
Platz - 4 Punkte
5.
Platz - 12 Punkte
13.
Platz - 3 Punkte
6.
Platz - 10 Punkte
14.
Platz - 2 Punkte
7.
Platz - 9 Punkte
15.
Platz - 1 Punkt
8.
Platz - 8 Punkte
.
Bis zu
6 Veranstaltungen werden alle Ergebnisse
der unter d.) angeführten Veranstaltungen
berücksichtigt. Bei 7 Veranstaltungen
wird ein Streichresultat, bei mehr als
7 Veranstaltungen zwei Streichresultate
berücksichtigt.
Die Punkte werden sowohl dem Fahrer als
auch dem Beifahrer zuerkannt, ohne dass
jedoch eine Kumulierung der Fahrer- und
Beifahrerpunkte zulässig ist. Die
Punktevergabe für den Beifahrer richtet
sich nach der Platzierung des Fahrers
(gleiche Punkte).
Zugelassene
Fahrzeuge:
Division
I: Automobile der Gruppe N +
2.000 ccm und Fahrzeuge der Kategorie
S2000 Division II: Zweiradgetriebene
Automobile der Divisionen I, III und IV Division III: Automobile
der Gruppen A und N -2.000 ccm (inkl.
Klassen R1, R2, R3 und R3T) Division IV: Dieselfahrzeuge
(national oder international homologiert)
Division V: Fahrzeuge
der Gruppe H/A und H/N (gemäß
techn. Reglement der OSK)
Fahrzeuge der Divisionen I bis III und
V müssen einen funktionsfähigen
Katalysator besitzen und mit bleifreiem
Kraftstoff gemäß „Anhang
J“ Art. 252.9 oder Bioethanol (E85)
laut Önorm C1114 betrieben werden
bzw. muss CNG (Compressed Natural Gas)
als Kraftstoff der Kraftstoffspezifikation
laut Bundesgesetzblatt der Rep. Österreich
(VO 417/ aktueller Anhang V) entsprechen.
Dieselbetriebene Fahrzeuge müssen
mit einem zum Straßenverkehr zugelassenen
Partikelfilter ausgerüstet sein.